Erklärung zur REACH-Verordnung

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REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) ist das System zur Kontrolle chemischer Stoffe im Vereinigten Königreich und in der EU. Es ist ursprünglich im Vereinigten Königreich am 1. Juni 2007 durch die Implementierung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments in Kraft getreten. In Folge des Rücktritts des Vereinigten Königreichs aus der EU wurde die EU-REACH-Verordnung gemäß des „European Union (Withdrawal) Act 2018“ in das Rechtssystem des Vereinigten Königreichs überführt. Die neue Verordnung trägt die Bezeichnung „UK REACH“.

Ziel der UK- und EU-REACH-Verordnungen ist die Verbesserung des Schutzes der Gesundheit und der Umwelt vor Risiken, die von Chemikalien ausgehen können, bei gleichzeitiger Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie. Sie fördern darüber hinaus alternative Methoden der Risikobewertung von Substanzen, um damit die Anzahl von Tierversuchen zu minimieren.

Von Camira produzierte Textilien werden in Übereinstimmung mit den UK- und EU-REACH-Verordnungen als „Erzeugnisse“ definiert, die nicht vorsätzlich Stoffe freisetzen und somit keine Registrierung erfordern.

Um seiner Verpflichtung als Importeur und nachgeschalteter Anwender von Chemikalien gerecht zu werden und gemäß der von Lieferanten des Unternehmens zur Verfügung gestellten Daten, verfolgt Camira die Informationen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Auf dieser Basis werden immer dann, und soweit gesetzlich erfordert, Kontrollen durchgeführt. Vor diesem Hintergrund hat sich Camira zu den folgenden Punkten verpflichtet:
• Speicherung akkurater chemischer Daten und der Entsprechenserklärungen von Lieferanten
• Regelmäßige Überprüfung der Verwendung von Chemikalien und dort, wo es erforderlich ist, des Einsatzes alternativer Stoffe
• Sofern gesetzlich gefordert, Einholung einer Genehmigung für die Bereitstellung oder den Einsatz von Chemikalien
• Sofern gesetzlich gefordert, Benachrichtigung der zuständigen Behörden im Falle des Imports von Chemikalien über die vorgegebenen Grenzwerte hinaus
• Sicherstellung, dass Textilien keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) über einer Konzentration von 0,1 % (w/w) enthalten
• Effiziente Kommunikation mit Lieferanten und nachgeschalteten Anwendern zum sicheren Einsatz von Chemikalien

Diese Erklärung wird in regelmäßigen Abständen überprüft und als Information in der Rubrik „Unsere Richtlinien” auf der Unternehmenswebseite von Camira dokumentiert.

Stand: 26. Oktober 2021

Referenz: POL-COMP-005 R3



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